Sunday, November 24, 2024

Staatsanwaltschaft: „AfDler ohrfeigen!“ ist zulässige Meinungsäußerung

 https://philosophia-perennis.com/2024/11/24/staatsanwaltschaft-afdler/

Ein Aufruf zu tätlicher Gewalt ist also Meinungsfreiheit, aber Habeck einen Schwachkopf nennen zieht eine Hausdurchsuchung und Geldstrafe nach sich. Interessant!

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